| Begünstigungen und Präferenzen |
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| Geschrieben von: admin2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Samstag, den 21. Mai 2011 um 08:51 Uhr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Begünstigungen und Präferenzen Die Unternehmer, welche auf dem Gebiet der W-M SSE Zone im Rahmen der Genehmigung über die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Ermländisch-Masurischen Speziellen Ökonomischen Zone tätig sind, haben das Recht, die öffentliche Hilfe in Form der Körperschaftssteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen. Diese Befreiung steht aus zwei Gründen zu, erstens auf Grund einer neuen Investition und zweitens auf Grund der Schaffung neuer Arbeitsplätze zu. Der Unternehmer verfügt über die volle Freiheit bei der Auswahl der Steuerbefreiungsart. Als Basis zur Berechnung der maximalen Höhe der Hilfe gilt, falls der Unternehmer sich für die öffentliche Hilfe auf Grund der neuen Investition entschieden hat, die Summe der qualifizierten Investitionsausgaben. Unter Par. 6 ROZPORZADZENIA RADY MINISTRÓW z dnia 10 grudnia 2008 r.w sprawie pomocy publicznej udzielanej przedsiebiorcom działajacym na podstawie zezwolenia na prowadzenie działalnosci gospodarczej na terenach specjalnych stref ekonomicznych. Als Bedingung zwecks Erteilung der Hilfe auf Grund neuer Investitionen ist der Anteil an eigenen Mitteln des Unternehmers in der Mindesthöhe von 25 % der Gesamtkosten der Investition erforderlich. Die Mindesthöhe der Investition beläuft sich auf 100 TS Euro. Bei der Inanspruchnahme der öffentlichen Hilfe auf Grund der Schaffung neuer Arbeitsplätze bildet die Grundlage zur Berechnung der maximalen Höhe der Hilfe die zweijährigen Arbeitskosten der neu eingestellten Mitarbeiter. Für die ermländisch-masurische Woiwodschaft wird die maximale Höhe der Hilfe laut den Gesetzen auf 50% der qualifizierten Kosten neuer Investitionen oder 50 % der zweijährigen Arbeitskosten der neu eingestellten Mitarbeiter festgesetzt. Für die mittelgrossen Unternehmer erhöhen die Vorschriften die maximale Höhe der Hilfe um 10 % und für die kleinen Unternehmer um 20 % (mit Ausnahme der Unternehmen, die in der Transportbranche tätig sind). Der Begriff eines mittelgrossen und eines kleinen Unternehmens wird am Ende dieses Artikels erläutert. Das Beispiel zur Berechnung der maximalen Höhe der Hilfe in der ermländisch-masurischen Woiwodschaft. Hilfe auf Grund neuer Investition.
Hilfe auf Grund der Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Beispiel der Inanspruchnahme der Hilfe. Vorausgesetzt, dass: 1. der maximale Hilfebetrag für den Unternehmer 4 200 000 zł beträgt. 2. der Unternehmer Einnahmen erzielt, von denen eine Körperschaftssteuer in Höhe von 300 000 PLN zu entrichten ist. 3. der Unternehmer seine Tätgikeit auf dem Gebiet der W-M SSE Zone führt und eine gültige Genehmigung besitzt. W In so einem Fall bezahlt der Unternehmer keine Körperschaftssteuer und seine ihm zustehende maximale Höhe der Hilfe wird um die nicht bezahlte Steuer verringert. Folglich steht dem Unternehmer eine zur Inanspruchnahme verbleibende Hilfe in Höhe von 3 900 000 PLN zu. W So darf der Unternehmer weiter verfahren, bis der maximale Betrag der Hilfe verwendet ist, nicht länger jedoch als bis zum 15.11.2017. Begriff eines mittelgrossen und kleinen Unternehmens. Średnie Unter einem mittelgrossen Unternehmen versteht man ein Unternehmen, welches weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Jahresumsatz 50 Mio Euro und/oder die Gesamtjahresbilanz nicht 43 Mio Euro überschreiten. Unter einem kleinen Unternehmen versteht man ein Unternehmen, welches weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Jahresumsatz und/oder die Gesamtjahresbilanz 10 Mio Euro nicht überschreiten.
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Mai 2011 um 23:16 Uhr |